Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Schnellnavigation:
- 1. Geltung & Abschluss
- 2. Social Media Kanäle
- 3. Konzeptschutz
- 4. Leistungsumfang & Mitwirkung
- 5. Fremdleistungen
- 6. Termine & Verzug
- 7. Vorzeitige Auflösung
- 8. Honorar
- 9. Zahlung & Verzugszinsen
- 10. Urheberrecht & Nutzungsrechte
- 11. Datenschutz
- 12. Gewährleistung
- 13. Haftung
- 14. Salvatorische Klausel
- 15. Recht & Gerichtsstand
Full Service Online Marketing Dienstleistungen
Inhaberin: Helga Sen | Schießstandstraße 14 | AT-5061 Elsbethen
E-Mail: [email protected] | Tel: +43 664 2523672
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden. Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Verkehr (B2B); Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind vom Leistungsangebot der Agentur ausgeschlossen.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichungen und individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
1.3 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
1.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine Bindungsfrist angegeben ist.
2. Social Media Kanäle & Plattformrisiken
2.1 Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Betreiber von Social-Media-Plattformen (z. B. Meta, Google, TikTok, LinkedIn) Werbeanzeigen, Konten oder Kampagnen ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung ablehnen, sperren oder entfernen können. Die Agentur hat keinen Einfluss auf derartige Entscheidungen der Plattformbetreiber.
2.2 Die Agentur übernimmt keine Haftung für die jederzeitige Abrufbarkeit, Reichweite oder Wirksamkeit von Kampagnen, soweit dies auf Maßnahmen oder Änderungen der Plattformbetreiber zurückzuführen ist.
2.3 Änderungen der Algorithmen, Werberichtlinien oder Plattformfunktionalitäten durch Drittanbieter begründen keinen Anspruch des Kunden auf Honorarminderung oder Schadenersatz gegenüber der Agentur.
2.4 Werbebudgets, die direkt an Plattformbetreiber entrichtet werden, werden von der Agentur lediglich treuhändig verwaltet. Bereits verbrauchte Werbemittel werden bei vorzeitiger Vertragsauflösung nicht erstattet.
3. Konzept- und Ideenschutz
3.1 Erstellt die Agentur vor oder im Zuge des Hauptvertragsabschlusses Konzepte, Strategien, Entwürfe oder sonstige kreative Vorarbeiten (nachfolgend „Konzepte"), so unterliegen diese dem Urheberrechtsschutz gemäß UrhG sowie dem wettbewerbsrechtlichen Ideenschutz. Eine wirtschaftliche Verwertung durch den Kunden außerhalb eines abgeschlossenen Hauptvertrages ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur untersagt.
3.2 Präsentationskonzepte werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern dies vorab schriftlich vereinbart wurde. Kommt kein Hauptvertrag zustande, bleibt das vereinbarte Konzepthonorar unabhängig davon fällig.
3.3 Eine Befreiung von der Verwertungsuntersagung gemäß Punkt 3.1 ist ausschließlich durch Zahlung einer angemessenen, von der Agentur schriftlich festgesetzten Entschädigung möglich.
4. Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, erstellte Leistungen (z. B. Texte, Grafiken, Kampagnenentwürfe) binnen fünf (5) Werktagen nach Zustellung schriftlich freizugeben oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine begründete Ablehnung, gilt die Leistung als genehmigt. Die Agentur wird den Kunden in der Übermittlung ausdrücklich auf den Fristablauf und die Genehmigungsfiktion hinweisen.
4.3 Der Kunde hat der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht resultieren, gehen nicht zu Lasten der Agentur und berechtigen diese zu einer angemessenen Anpassung von Terminen und Honoraren.
4.4 Der Kunde garantiert, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen – insbesondere Logos, Fotos, Texte und sonstige Inhalte – frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt (Rechteclearing). Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Garantie entstehen, vollständig frei.
4.5 Wünscht der Kunde nach erfolgter Freigabe Änderungen, die über vereinbarte Korrekturschleifen hinausgehen, so werden diese als gesonderte Leistungen nach Aufwand verrechnet.
5. Fremdleistungen & Subunternehmer
5.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Lieferanten) einzusetzen, sofern dies dem Kunden vorab mitgeteilt wird oder sich aus der Natur der Leistung ergibt.
5.2 Kosten für Fremdleistungen (z. B. Fotografie, Videoproduktion, Druckkosten, Werbebudgets bei Plattformbetreibern) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Freigabe durch den Kunden, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.
5.3 Die Agentur haftet für Fremdleistungen nur insoweit, als ihr bei der Auswahl des Dritten Verschulden zur Last fällt (Auswahlverschulden). Eine weitergehende Haftung für das Verhalten von Subunternehmern ist ausgeschlossen.
6. Termine, Fristen & Verzug
6.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
6.2 Eine Haftung für Terminüberschreitungen aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (z. B. verspätete Informationslieferung durch den Kunden, technische Störungen bei Drittanbietern), ist ausgeschlossen.
6.3 Gerät der Kunde mit einer Mitwirkungshandlung (z. B. Freigabe, Bereitstellung von Unterlagen) in Verzug, verlängern sich vereinbarte Termine um die Dauer des Verzugs zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
6.4 Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe auf Plattformbetreiber) befreit die Agentur für die Dauer der Behinderung von ihrer Leistungspflicht, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden entstehen.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Verträge mit festgelegter Laufzeit können von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen im Rückstand ist oder wenn eine der Parteien wesentliche Vertragspflichten verletzt.
7.2 Bei vorzeitiger Auflösung durch den Kunden ohne wichtigen Grund auf Seiten der Agentur ist die Agentur berechtigt, das vereinbarte Gesamthonorar abzüglich ersparter Aufwendungen zu verrechnen. Bereits erbrachte und abgerechnete Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
7.3 Die Agentur ist im Falle der vorzeitigen Auflösung berechtigt, alle bis zum Auflösungszeitpunkt erbrachten Leistungen sofort in Rechnung zu stellen.
7.4 Bei laufenden Kampagnen und Social-Media-Betreuungen gilt eine Mindestkündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
8. Honorar
8.1 Honoraransprüche entstehen mit Erbringung der vereinbarten Leistung. Bei Leistungen nach Aufwand werden die tatsächlich aufgewendeten Stunden zum vereinbarten Stundensatz verrechnet. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Akontozahlungen zu verlangen.
8.2 Sämtliche Honorare verstehen sich als Netto-Beträge in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.3 Bei Dauermandaten (laufende Betreuung, Retainer) ist das monatliche Honorar jeweils am Monatsersten im Voraus fällig.
8.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich und dienen der Orientierung. Überschreitungen des Kostenvoranschlags bis zu 10 % gelten als vom Kunden vorab genehmigt. Bei voraussichtlichen Überschreitungen von mehr als 10 % wird die Agentur den Kunden unverzüglich informieren und eine gesonderte Freigabe einholen.
8.5 Bei einer Änderung des Auftragsumfangs auf Wunsch des Kunden ist die Agentur berechtigt, das Honorar entsprechend anzupassen. Mehraufwände werden nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
9. Zahlung, Verzugszinsen & Eigentumsvorbehalt
9.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
9.2 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verrechnen sowie eine Mahnpauschale von EUR 40,00 je Mahnung in Rechnung zu stellen.
9.3 Die Agentur behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug laufende Leistungen (z. B. Kampagnenschaltungen, Social-Media-Betreuung) bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zu unterbrechen. Schäden, die dem Kunden durch eine solche berechtigte Leistungsunterbrechung entstehen, sind von der Agentur nicht zu ersetzen.
9.4 Alle von der Agentur erstellten und übermittelten Werke, Dateien und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars Eigentum der Agentur. Eine Nutzung dieser Materialien vor vollständiger Bezahlung ist untersagt.
9.5 Aufrechnungen mit Gegenforderungen des Kunden sind nur zulässig, wenn diese von der Agentur schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
10. Urheberrecht & Nutzungsrechte
10.1 Alle von der Agentur erstellten Werke (Texte, Grafiken, Konzepte, Videos, Kampagnenmaterialien etc.) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Honorarzahlung im Eigentum der Agentur.
10.2 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt die Agentur dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang ein. Standardmäßig umfasst das Nutzungsrecht den österreichischen Markt. Eine geografische Ausweitung oder eine Übertragung auf Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann zusätzliche Lizenzgebühren begründen.
10.3 Die Agentur ist berechtigt, erstellte Arbeiten in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern dem der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
10.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Agentur erstellte Werke zu bearbeiten, zu verändern oder Dritten zur Bearbeitung zu überlassen, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur eingeholt zu haben.
10.5 KI-generierte Inhalte, die auf Wunsch des Kunden eingesetzt werden, unterliegen eigenen urheberrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die vollständige urheberrechtliche Schutzfähigkeit solcher Inhalte.
11. Datenschutz
11.1 Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. im Zuge von E-Mail-Marketing, CRM-Verwaltung oder Tracking-Implementierungen), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
11.2 Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der ihm zuzurechnenden Daten selbst verantwortlich. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten beruhen.
11.3 Die Agentur verarbeitet Kontaktdaten des Kunden zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Agentur.
12. Gewährleistung
12.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Eine Erfolgshaftung – insbesondere eine Garantie für das Erreichen bestimmter Reichweiten, Klickzahlen, Conversion Rates oder sonstiger KPIs – wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern keine entsprechende schriftliche Zusicherung erfolgt ist.
12.2 Allfällige Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von vier Wochen ab Leistungserbringung schriftlich und unter konkreter Beschreibung des Mangels gegenüber der Agentur geltend zu machen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß angenommen.
12.3 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Kunden, auf einer nachträglichen Änderung durch den Kunden oder auf Einwirkungen Dritter (z. B. Plattformänderungen) zurückzuführen ist.
13. Haftung
13.1 Die Agentur haftet für Schäden, die durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
13.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
13.3 Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betreffenden Einzelauftrages begrenzt.
13.4 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.
13.5 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht für Personenschäden sowie nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.2 Diese AGB ersetzen alle vorangegangenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen hinsichtlich der geregelten Gegenstände, sofern diese nicht ausdrücklich in den jeweiligen Einzelvertrag aufgenommen wurden.
15. Anzuwendendes Recht & Gerichtsstand
15.1 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in AT-5061 Elsbethen.
15.3 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur vereinbart.